Kurzarbeit

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Zugelassene Schulungen bei Agentur für Arbeit

Folgende unserer Schulungen sind für die Programme der Agentur für Arbeit zugelassen:
Diese Maßnahmen sind anerkannt als: Zugelassene Weiterbildungsmaßnahmen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung. Sie erfüllen die Anforderungen der Rechtsverordnung zum SGB III (AZWV).

Für nähere Informationen zur Abwicklung von Bildungsgutscheinen wenden Sie sich telefonisch unter (0 61 46) 82 82 80 oder info@grollmus.de an uns.

Förderung während Kurzarbeit

Nicht gering qualifizierte Kurzarbeiter
ESF-BA-Programm (Europäischer Sozialfonds)

Wer wird gefördert?
Nicht gering qualifizierte Bezieher von konjunkturellem Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld

Was wird gefördert?
Die oben aufgeführten Schulungen werden gefördert.

Was und wie viel wird erstattet?
Abhängig von der Art der Qualifizierung, der Betriebsgröße und dem Personenkreis werden dem Arbeitgeber zwischen 25 % und 80 % der Lehrgangskosten erstattet.


Gering qualifizierte Kurzarbeiter
Wer wird gefördert?
Gering qualifizierte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Kurzarbeitergeld beziehen.
Als gering qualifiziert gelten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
  • ohne Berufsabschluss
  • mit Abschluss, die seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können.

Was wird gefördert?
Die oben aufgeführten Schulungen werden gefördert. Die Dauer der Weiterbildung soll möglichst die voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit nicht überschreiten.

Was und wie viel wird erstattet?
Die Agentur für Arbeit erstattet den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen
  • Lehrgangskosten
  • einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten

Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Diesen können Sie bei der Grollmus GmbH einlösen.

Gering qualifizierte oder ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die nicht an Kurzarbeit teilnehmen

Programm WeGebAU

Wer wird gefördert?
Als gering qualifiziert gelten Mitarbeiter
  • ohne Berufsabschluss
  • mit Abschluss, die seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können
Ältere Mitarbeiter werden gefördert, wenn sie
  • das 45.Lebensjahr vollendet haben
  • in einem Betrieb mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind

Was wird gefördert?
Die oben aufgeführten Schulungen werden gefördert.

Was und wie viel wird erstattet?
Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitnehmer, der Arbeitnehmerin bzw. dem Bildungsträger
  • die Lehrgangskosten
  • einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten
Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Diesen können Sie bei der Grollmus GmbH einlösen. Der Arbeitgeber erhält für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und zu den Sozialversicherungsbeiträgen.