Aktuelles

spacer

Bildungsgutscheine Agentur für Arbeit

Folgende unserer Schulungen sind für die Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit zugelassen:

Diese Maßnahmen sind anerkannt als: Zugelassene Weiterbildungsmaßnahmen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung. Sie erfüllen die Anforderungen der Rechtsverordnung zum SGB III (AZWV).

Durch die Zertifizierung nach SGB III (AZWV) können unsere Schulungen im Rahmen von Kurzarbeit von der Agentur für Arbeit gefördert werden. Ausführliche Informationen, unter welchen Voraussetzungen Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden, erhalten Sie hier.

Für nähere Informationen zur Abwicklung von Bildungsgutscheinen und Kurzarbeit wenden Sie sich telefonisch unter (0 61 46) 82 82 80 oder info@grollmus.de an uns.

Zurück